Für die Verfassung eines Mietvertrages greifen die Parteien gerne auf ihnen bekannte Muster zurück.
Als Obmann des Haus- und Grundbesitzerbundes, der einen Teil seiner Ausbildung in einer renommierten Mietrechtskanzlei erhalten hat, weiß ich, dass das für den Vermieter sehr problematisch sein kann. Das zugunsten des Mieters zwingende Mietrechtsgesetz führt vielfach dazu, dass Vereinbarungen, die für den Mieter nachteilig sind, unwirksam sind.
Aus diesem Grund ist für die Verfassung eines Mietvertrages, der auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten ist, unbedingt anwaltlicher Rat einzuholen.
Dafür stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, ebenso für alle anderen Fragen betreffend bestehende oder zu Ende gehende Mietverhältnisse.