Unter Inkasso versteht man die Betreibung grundsätzlich unbeeinspruchter Forderungen. In diesem Bereich geht es insbesondere um die Schaffung von gerichtlichen Titeln (Urteilen) und deren exekutionsrechtliche Durchsetzung, den Abschluss von Ratenvereinbarungen und deren Überwachung oft über viele Jahre hinweg.
Der Nutzen für Sie als Auftraggeber liegt darin, dass Sie sich um diese Angelegenheiten nicht selbst kümmern müssen, sondern Ihre Ressourcen für Ihre eigentliche Tätigkeit nutzen können.
Meine Kanzlei übt seit Jahrzehnten eine führende Rolle in der Inkassotätigkeit für zahlreiche Großunternehmen, aber auch Kleinbetriebe aus. Ich verfüge daher über eine umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich.