Erbrecht

Mein Tätigkeitsfeld in diesem Bereich umfasst einerseits die Vertretung der Klienten in Verlassenschaftsverfahren, etwa als Erben oder Legatare (Vermächtnisnehmer). Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und dem Verfassen von Testamenten. Hier sollen durch sinnvolle Regelungen Konflikte nach dem Erbfall vermieden werden. Ich berate Sie gerne, worauf Sie achten müssen, und setze für Sie die rechtlichen Schritte, die erforderlich sind, damit Ihr Wille auch zum Tragen kommt.

Im weitesten Sinne diesem Bereich zuzuzählen ist auch das Verfassen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, welche insbesondere in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst entscheiden, wer im Fall des Verlusts Ihrer Geschäftsfähigkeit für Sie als Bevollmächtigter entscheiden und Sie vertreten kann, sodass kein Sachwalter für Sie bestellt werden muss.

Eine Patientenverfügung stellt demgegenüber Handlungsanweisungen für die Ärzte dar, wenn Sie einmal in eine Situation kommen sollten, in der Sie Ihre Wünsche nicht mehr selbst artikulieren können.